Tarife
Die Tarifordnung gilt für Klientinnen und Klienten wohnhaft in der Stadt Illnau-Effretikon und Gemeinde Lindau.
Verrechnet werden Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), hauswirtschaftliche Leistungen und erweiterte Dienstleistungen.
Grundlage
Als Grundlage für die Tarifgestaltung dient das Bedarfsabklärungsinstrument RAI-Homecare mit der ärztlichen Spitex-Anordnung. Gestützt auf die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2) werden die Maximaltarife von der Regierung und den Krankenversicherer festgelegt.
Pflegeleistungen nach KLV
Die Pflegeleistungen beinhalten:
- Abklärung, Beratung und Koordination (KLVa)
- Behandlungspflege (KLVb)
- Grundpflege (KLVc)
Kostenanteil Krankenversicherer
Die Pflegeleistungen nach KLV sind kassenpflichtig.
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 90% der ausgehandelten Krankenkassen-Tarife für Pflegeleistungen.
Kostenanteil Klient
Klientinnen und Klienten müssen für Pflegeleistungen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbsbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung übernehmen.
Kostenanteil öffentliche Hand (Stadt / Gemeinde)
Gemäss Pflegegesetz vom 1. Januar 2011 übernehmen die Wohnsitzgemeinden die Restkosten für die ambulante Pflege nach Abzug des Beitrages der Krankenversicherer und des Eigenanteils der Klientinnen und Klienten.
Akut- und Übergangspflege
kann von Spitalärzten im Anschluss an einen Spitalaufenthalt für längstens 14 Tage verordnet werden. Sie wird allein von den Krankenversicherer und von der öffentlichen Hand finanziert. Die Klienten müssen keine Kosten übernehmen.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.
Kostenanteil Klient
Hauswirtschaftliche Leistungen müssen von den Klienten übernommen werden. Davon ausgenommen sind Klientinnen und Klienten die bei einem Krankenversicherer eine freiwillige Zusatzsatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen abgeschlossen haben. Besteht eine solche Zusatzversicherung übernehmen die Krankenversicherer einen Teil der Aufwendungen. Betreuerische und erweiterte Dienstleistungen müssen ebenfalls von den Klienten übernommen werden.
Kostenanteil öffentliche Hand (Stadt / Gemeinde)
Die Spitex-Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht kostendeckend. Die Stadt Illnau-Effretikon und die Gemeinde Lindau (öffentliche Hand) leisten Beiträge zur Subventionierung der Spitex-Hauswirtschaftsleistungen.
Tarifstruktur, Rundungen
sämtliche Spitex-Leistungen erfolgen im 5 Minuten Abrechnungstakt. Der Einsatz als Ganzes wird mit mindestens 10 Minuten abgerechnet. Erfolgen mehrere Einsätze pro Tag, gilt diese Rundungsregel für jeden Einsatz einzeln.
Pflegematerial und Hilfsmittel
Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden den Klienten in Rechnung gestellt. Bestimmtes, ärztlich verordnetes Material gehört zu den KVG-Pflichtleistungen und wird von den Krankenversicherern gemäss Krankenleistungsverordnung (KLV) zurückerstattet (Mittel- und Gegenstände-Liste "MiGeL"). Hilfsmittel werden zum Teil von Sozialwerken übernommen (AHV, IV, EL).