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Tarife

Die Tarifordnung gilt für Klientinnen und Klienten wohnhaft in der Stadt Illnau-Effretikon und Gemeinde Lindau.

Verrechnet werden Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), hauswirtschaftliche Leistungen und erweiterte Dienstleistungen.

Grundlage
Als Grundlage für die Tarifgestaltung dient das Bedarfsabklärungsinstrument RAI-Homecare mit der ärztlichen Spitex-Anordnung. Gestützt auf die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2) werden die Maximaltarife von der Regierung und den Krankenversicherer festgelegt.


Pflegeleistungen nach KLV
Die Pflegeleistungen beinhalten:             

  • Abklärung, Beratung und Koordination (KLVa)
  • Behandlungspflege  (KLVb)
  • Grundpflege  (KLVc)

Kostenanteil Krankenversicherer
Die Pflegeleistungen nach KLV sind kassenpflichtig.
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 90% der ausgehandelten Krankenkassen-Tarife für Pflegeleistungen.

Kostenanteil Klient
Klientinnen und Klienten müssen für Pflegeleistungen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbsbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung übernehmen.

Kostenanteil öffentliche Hand (Stadt / Gemeinde)
Gemäss Pflegegesetz vom 1. Januar 2011 übernehmen die Wohnsitzgemeinden die Restkosten für die ambulante Pflege nach Abzug des Beitrages der Krankenversicherer und des Eigenanteils der Klientinnen und Klienten.


Akut- und Übergangspflege
kann von Spitalärzten im Anschluss an einen Spitalaufenthalt für längstens 14 Tage verordnet werden. Sie wird allein von den Krankenversicherer und von der öffentlichen Hand finanziert. Die Klienten müssen keine Kosten übernehmen.


Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.

Kostenanteil Klient
Hauswirtschaftliche Leistungen müssen von den Klienten übernommen werden. Davon ausgenommen sind Klientinnen und Klienten die bei einem Krankenversicherer eine freiwillige Zusatzsatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen abgeschlossen haben. Besteht eine solche Zusatzversicherung übernehmen die Krankenversicherer einen Teil der Aufwendungen. Betreuerische und erweiterte Dienstleistungen müssen ebenfalls von den Klienten übernommen werden.

Kostenanteil öffentliche Hand (Stadt / Gemeinde)
Die Spitex-Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht kostendeckend. Die Stadt Illnau-Effretikon und die Gemeinde Lindau (öffentliche Hand) leisten Beiträge zur Subventionierung der Spitex-Hauswirtschaftsleistungen.


Tarifstruktur, Rundungen
sämtliche Spitex-Leistungen erfolgen im 5 Minuten Abrechnungstakt. Der Einsatz als Ganzes wird mit mindestens 10 Minuten abgerechnet. Erfolgen mehrere Einsätze pro Tag, gilt diese Rundungsregel für jeden Einsatz einzeln.


Pflegematerial und Hilfsmittel
Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden den Klienten in Rechnung gestellt. Bestimmtes, ärztlich verordnetes Material gehört zu den KVG-Pflichtleistungen und wird von den Krankenversicherern gemäss Krankenleistungsverordnung (KLV) zurückerstattet (Mittel- und Gegenstände-Liste "MiGeL"). Hilfsmittel werden zum Teil von Sozialwerken übernommen (AHV, IV, EL).


Rechnungsstellung
Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sowie kassenpflichtiges Pflegematerial werden nach effektivem Aufwand von der SPITEX Kempt direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt (Tiers payant). Als Information erhalten die Klienten von der SPITEX Kempt ein Rechnungsbeleg mit den Leistungen die den Krankenversicherungen in Rechnung gestellt wurden.Die Krankenversicherung ihrerseits wird anschliessend den Kostenanteil an den Pflegeleistungen (Franchise & Selbstbehalt) den Klienten in Rechnung stellen.

Nichtkassenpflichtige Leistungen (Hauswirtschaft, erweiterte Dienstleistungen, nichtkassenpflichtiges Pflegematerial, Hilfsmittel, Patientenbeteiligung, etc.) werden von der SPITEX Kempt den Klienten in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Klienten die eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen verfügen, leiten die Rechnung für die Rückerstattung an den Versicherer weiter.

Die Beiträge zur Restfinanzierung (Kostenanteil öffentliche Hand)werden der Stadt Illnau-Effretikon bzw. der Gemeinde Lindau in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung an die Klienten ist der Kostenanteil öffentlicher Hand ausgewiesen.


Spitex-Leistungen für "Gäste"

Den Klienten, die nicht in der Stadt Illnau-Effretikon und Gemeinde Lindau wohnhaft sind, sich nur vorübergehend in der Stadt Illnau-Effretikon und Gemeinde Lindau aufhalten und von der SPITEX Kempt Leistungen beziehen, wird der Anteil der öffentlichen Hand der dauerhaften Wohnsitzgemeinde in Rechnung gestellt. Die SPITEX Kempt wird vorgängig die zuständige Stelle des Wohnortes zu kontaktieren.


Stiftung Hauspflege Lindau
Klienten die in der Gemeinde Lindau wohnhaft sind und hauswirtschaftliche Leistungen von der SPITEX Kempt beziehen, werden von der "Stiftung Hauspflege Lindau" mit einem finanziellen Beitrag unterstützt und erhalten dadurch eine Tarifreduktion. Für Klienten die von der SPITEX Kempt Pflegeleistungen beziehen, übernimmt die "Stiftung Hauspflege Lindau" die Patientenbeteiligung. Der Stiftungsbeitrag wird von der SPITEX Kempt der "Stiftung Hauspflege Lindau" in Rechnung gestellt. Der Stiftungsbeitrag wird auf den Rechnungen an die Klienten ausgewiesen.


Ergänzungsleistung (EL)
Ergänzungsleistungen haben den Zweck, AHV/IV-Rentnern, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, den Existenzbedarf zu sichern. Sie dienen auch dazu, die Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten im Alter oder bei Invalidität zu gewährleisten (Krankheits- und Behinderungskosten)

Bei der Anspruchsberechnung werden die Einnahmen, die Ausgaben sowie das Vermögen berücksichtigt. Sind die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter:

Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Märtplatz 29
8307 Effretikon
Tel.:  052 354 24 37
Mail: soziales@ilef.ch 
www.ilef.ch


Hilflosenentschädigung der AHV / IV

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Körperpflege, Essen, Ankleiden usw) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

In der Schweiz wohnende Personen können eine Hilflosenentschädigung bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons geltend machen, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen bereits mindestens ein Jahr gedauert hat.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter:

Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
AHV-Zweigstelle
Märtplatz 29
8307 Effretikon
Tel.:  052 354 24 37
Mail: soziales@ilef.ch 
www.ilef.ch

SVA Zürich
IV-Stelle
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel.:  044 448 50 00
Mail:  info@svazurich.ch
www.svazurich.ch


Haben Sie Fragen zu den Tarifen? So zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

 

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